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Müllgebührenvergleich 2002 / 2001 SÜW für einen 4 Personen-Haushalt
Jahr |
Gefäßgröße | Volumen Woche |
Volumen 14-tägig |
Volumen Monat |
Volumen Jahr (52 Wochen) |
jährliche Gebühren |
2001 | 240 ltr. | 240 ltr. | 480 ltr. | 960 ltr. | 12.480 ltr. | 588,-- DM |
2002 | 80 ltr. | 80 ltr. | 160 ltr. | 2.080 ltr. | 516,-- DM Restmüll + 144,-- DM Bio-Müll = 660,-- DM gesamt |
|
Differenz | 10.400 ltr. ./. 83,3 % |
72,--DM + 12 % |
Fazit:
Die Kreisverwaltung glaubt, dass die Bürger künftig mit 16,7 % des bisherigen Müllgefäßvolumens auskommen. Da sie davon ausgeht, dass sich das künftige Müllaufkommen um 20 % reduziert, entsprechen die 16,7 % etwa 20 % des bisherigen Aufkommens (16,7 % = 80 % 2002). D.h. die Mülltonnen sollen demnach bisher durchschnittlich zu nur 20 % gefüllt gewesen sein!?
Für einen 4-Personenhaushalt, dessen 240 Liter Restmüllkammer bisher schon immer gefüllt war und der glaubt, sein Müllvolumen nicht reduzieren zu können, ergibt sich gemäß nachfolgender Tabelle eine jährliche Gebührensteigerung von DM 2.124,-- = 361 %.
Um künftig 960 Liter Müll entsorgen zu können, benötigt dieser Haushalt zwei 240 Liter Tonnen, die 14tägig entleert werden.
Es fallen an:
2 x 1.284,-- DM = | 2.568,-- DM | Entleerungskosten für 2 x 240 Liter |
zzgl. | 144,-- DM | Kosten für Bio-Tonne |
gesamt | 2.712,-- DM | Jahresmüllgebühren 2002 |
588,-- DM | Jahresmüllgebühren 2001 | |
= | 2.124,-- DM | Müllgebührensteigerung = + 361 % |
Glaubt man der Kreisverwaltung, so wird auch dieser Haushalt künftig 20 % weniger Müll zur Verbrennung übergeben, d.h., dieser Haushalt wird künftig statt bisher mtl. 960 Liter Müll nur noch (80 %) 768 Liter sammeln.
Um dieses Volumen entsorgen zu können, benötigt dieser Haushalt eine 240 Liter und eine 120 Liter Tonne, außerdem müßte ein Restvolumen von 48 Litern in zusätzlichen Müllsäcken gesammelt werden oder zusätzlich noch 3 % gespart werden.
Diesem Haushalt, der immerhin 23 % seines bisherigen Müllaufkommens vermieden hat, werden trotzdem zusätzliche Müllgebühren in Höhe von DM 1.512,-- berechnet. Die Gebührensteigerung beträgt trotz 23 %iger Müllreduzierung 257 %.
Wollte ein 4 Personen-Haushalt auch 2002 nicht mehr Entsorgungsgebühren aufwenden wollen oder können als bisher, so kann dieser Haushalt nur noch 14,2 % des bisher angebotenen Müllgefäßvolumens nutzen.
Entgegen der Satzung müsste diesem Haushalt ein 60 Liter-Gefäß mit 14tägiger Leerung und die Biotonne zur Verfügung gestellt werden. Außerdem könnte er sich im Jahr drei Restabfallsäcke "leisten".
60 Liter-Gefäß | 408,-- DM | Entsorgungskosten |
Biotonne | 144,-- DM | |
3 Restabfallsäcke | 42,-- DM | |
gesamt | 594,-- DM | |
heute | 588,-- DM | |
Mehrkosten | 6,-- DM | (1 %) bei 85,8 % geringerem Leistungsangebot. |
Diese Beispiele zeigen, daß ein 4 Personen-Haushalt nach dem neuen System gegenüber heute nur dann Gebühren sparen kann (12 %), wenn dieser selbst kompostiert. In allen anderen Fällen kommen horrende Gebührensteigerungen auf ihn zu.
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